Für Sie besteht folgendes Risiko: Sie sind Ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen.
WUP empfiehlt: Der einfachste Weg, seine Mitarbeiter*innen über die Rahmenbedingungen der bAV aufzuklären, ist die Versorgungsordnung. Hat ein*e Arbeitgeber*in eine solche Ordnung aufgesetzt, steht einer transparenten Informationsweitergabe nichts mehr im Wege.
Wir erstellen Ihnen gerne Ihre individuelle Versorgungsordnung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin!