Dazu benötigen wir eine ergänzende Rückmeldung von Ihnen.
„Ist ein Antrag auf Löschung nicht eindeutig?“
Leider nicht immer. Solange beispielsweise noch Verträge über unseren Bestand laufen, dürfen wir Kundendaten nicht löschen. In diesem Fall werden wir vermerken, dass die Kundin*der Kunde keinen Kontakt mehr wünscht (keine Werbung, Anrufe etc. erhält) und sperren die Daten so, dass die Dateneinsicht auf das notwendige Minimum reduziert wird. Einzige Ausnahme bildet unsere Pflicht, zwingend vertragsrelevante Informationen an Sie weiterzugeben. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir die Kundin*den Kunden, sich selbstständig an die Gesellschaften zu wenden und dort den neuen Betreuer der Verträge anzugeben.
Bis wir eine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir in Ihrem Sinne auf jede werbliche Kommunikation verzichten und uns lediglich im Falle zwingend vertragsrelevanter Informationen an Sie wenden.
Es grüßt Sie herzlich
das Team von WUP - Wehberg & Partner